HONORAR
Honorar, Kostenerstattung, Sozialtarif Für eine Einzel-Sitzung von ca. 50 Min. beträgt das Honorar € 60,--. Für eine paartherapeutische Sitzung von ca. 75 Min. beträgt das Honorar € 90,--. Das Honorar ist jeweils bei Ende einer Sitzung in bar gegen Quittung fällig. Selbstverständlich wird auf Wunsch gern eine Rechnung ausgestellt. Für eine Privat-Praxis für Psychotherapie nach dem HPG besteht keine Zulassung zu gesetzlichen Krankenkassen. Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat zusatzversicherte und / oder beihilfeberechtigte Personen haben aber ggf. einen Erstattungsanspruch gegenüber ihrer Versicherung. Der / die Klient(in) führt das Erstattungsverfahren mit seiner Versicherung eigenverantwortlich durch. Ggf. kann eine(m)(r) Klient(en)(in) ein Sozialtarif eingeräumt werden, Voraussetzung hierfür ist die Vorlage eines entsprechenden Einkommensnachweises / ALG-II-Bescheides.
Terminvereinbarung / -einhaltung, Ausfallhonorar Bei nicht in Anspruch genommenen, fest vereinbarten Terminen wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 1/2 Sitzungsgebühr fällig. Diese Fälligkeit tritt nicht ein, wenn der / die Klient(in) mindestens 2 Werktage vor dem Termin absagt oder ohne eigenes Verschulden, welches ggf. nachzuweisen ist, den Termin nicht wahrnehmen kann.
|
HOME PRÄVENTION DER ANFANG KRISEN > CHANCEN GESPRÄCHSTHERAPIE COACHING HOCHSENSIBILITÄT / HOCHBEGABUNG TRAUERBEGLEITUNG ENTSPANNUNGSVERFAHREN |